Hat Ihr Kind seine guten Ideen immer zur falschen Zeit?
Unser Weg: Lernen mit Sinn und Verstand
- Hat Ihr Kind Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen?
- Empfindet es Mathematik als ein Rätsel?
- Hat es Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren?
- Machen Sie sich über den Schulbeginn Sorgen?
- Bereitet der Schulwechsel auf die weiterführende Schule Probleme?
- Traut sich Ihr Kind immer weniger zu und leidet sein Selbstwertgefühl?
- Klagt Ihr Kind über Bauch-, Kopfschmerzen oder sonstige Beschwerden und Ängste?
- Streiten Sie sich häufig bei den Hausaufgaben?
- Haben zusätzliches Üben und Nachhilfe keinen (dauerhaften) Erfolg gezeigt?
Die Methode
- Während Nachhilfe auf der fachlichen Ebene (Rechtschreibung, Textaufgaben) ansetzt, orientiert sich die Strickleiter Methode an den grundlegenden Ebenen des Lernens.
- Es geht vorrangig darum, das eigene Lernverhalten bewusst wahrzunehmen, zu reflektieren und den Weg für eine notwendige Veränderung frei zu machen.
- Die Strickleiter Methode ist daher für alle Lernenden mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten anwendbar.
- Das beginnt im Vorschulalter, wenn die Voraussetzungen für das schulische Lernen erworben werden und geht über die Grundschule bis hin zum Schulabschluss.
- Auch Studenten, Azubis, Berufsschüler oder Umschüler mit Lernproblemen können von dieser Methode profitieren.
Lernen mit Sinn und Verstand
Das Ziel der Strickleiter Methode ist es, dass der Lernende:
- sich seiner Stärken bewusst wird
- seine Schwachstellen erkennt und aktiv damit umgehen lernt
- eigene, individuelle Lernstrategien entwickelt
- seine Lernprozesse bewusst steuern lernt
- Verantwortung für sein Lernen übernimmt
- erworbene Fähigkeiten und Wissen in andere Lernbereiche transferiert.
Ihr Vorteil
- Diagnostiktermin (Prozessorientiert)
- ausführliches Gespräch mit dem Lernenden und seinen Eltern
- detaillierte Lernpotentialdiagnostik als Grundlage für die Erstellung eines individuellen Förderplans
- wir haben keine langfristigen Verträge, sondern eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende
- in Einzelfällen ist eine Kostenübernahme durch das Jugendamt über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) möglich
- Kostenübernahme durch das Landratsamt für Inhaber der Bildungskarte.